Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Notebook Werkstatt Fulda
Harald Kremer
Lütterzer Str. 7
36041 Fulda

§ 1 Geltungsbereich
     (1) Unsere hier dargestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle und somit auch zukünftige Geschäfte, Lieferungen und Leistungen von der Notebook Werkstatt Fulda, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und sind für PC und Notebook Reparatur Dienstleistungen der Notebook Reparatur Werkstatt gültig. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung akzeptiert.
     (2) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen und werden auch nicht Vertragsbestandteil.
     (3) Verbraucher im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
     (4) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen (z.B. Kostenvoranschläge, Angebote usw.) sowie Informationen körperlicher und nicht körperlicher Art, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor und diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich und erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
     (5) Über die Internetseiten www.kremer-computer-systeme.de,  www.notebook-werkstatt-fulda.de,
www.harald-kremer.com, www.k1-praxis.de, www.wir-kaufen-dein-notebook.de, www.die-notebook-werkstatt.de, www.kcs-fd.de, www.notebook-mechanix.de, www.nwf-fd.de www.pc-laptop-reparatur.de, www.top-i-shop.de, www.rhoen-land.de, www.pc-doktor-fulda.de bietet die Notebook Werkstatt Fulda auch die Reparatur von elektronischen Geräten (PCs, Notebooks, Tablet, Drucker und Peripherie) an. Die Reparatur dieser Geräte stellt eine Dienstleistung dar welche im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags erbracht wird.

§2 Diagnose und Kostenvoranschlag
Notebook Werkstatt Fulda führt eine kostenlose Diagnose zur Ermittlung der Reparaturkosten durch. Der Kostenvoranschlag wird als Gesamtpreis der Reparatur dem Kunden telefonisch, persönlich oder per Email mitgeteilt. Wünscht der Kunde einen schriftlich detaillierten Kostenvoranschlag für eine Versicherung oder Gutachter werden die Kosten nach Aufwand (17,25 Euro zzgl. MwSt. pro angefangene 15 min. zzgl. Versandkosten in Rechnung gestellt. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlags sind teilweise Eingriffe in das Gerät notwendig, daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden. Wird eine Reparatur nach der Diagnose und Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurück versetzt zu werden, wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder vertretbar ist.
§3 Auftragserteilung und Vertragsabschluss für Reparaturwerkstatt Die Auftragserteilung kann telefonisch, per Mail, persönlich oder online über die im §1 aufgeführten Domains im Menüpunkt (Reparaturbegleitschein) durch den Kunden übermittelt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass die von ihm angegebene Emailadresse für die Auftragsabwicklung korrekt angegeben wird. Der Empfang der Emails von Notebook Werkstatt Fulda, muss auch bei Einsatz von einem Spamfilter, sichergestellt sein. Ein Reparatur-Vertrag kommt erst zustande durch die telefonische, persönliche oder schriftliche Reparaturfreigabe des Kunden durch Email, Fax oder per Post. Erteilt der Kunde die Reparaturfreigabe, kann Notebook Werkstatt Fulda bis zur Erreichung des freigegebenen Betrages unmittelbar tätig werden. Übersteigen die Reparaturkosten den Betrag der Reparaturfreigabe, informiert Notebook Werkstatt Fulda den Kunden vor Reparaturbeginn über die Kosten. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er die Reparatur durchführen möchte oder nicht.

§4 Reparatur, Termine und Durchführung
Reparaturtermine von der Notebook Werkstatt Fulda sind grundsätzlich unverbindlich, die Reparatur kann sich ja nach Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Fehlerumfang verzögern. Jede Hardware Reparatur oder Kostenvoranschlag erfordert einen Eingriff in das Gerät. In seltenen Fällen ist es nicht möglich, den Zustand wieder so herzustellen wie er vor dem Eingriff bestand. Daher hat der Kunde kein generelles Recht auf Wiederherstellung des Originalzustandes. Sofern bei der Auftragserteilung (schriftlich) nichts anderes vereinbart wurde, gehen getauschte Teile in das Eigentum der Notebook Reparatur Werkstatt über. Defekte Teile sind daher vom Kunden bei Auftragserteilung anzufordern! Notebook Werkstatt Fulda ist grundsätzlich berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen, bzw. auch Subunternehmer mit der Auftragserfüllung zu beauftragen.

§5 Abholung, Aufbewahrung
Holt der Kunde das Gerät trotz mehrfacher schriftlicher (Email, Fax) Anmahnung, (Abholaufforderung und 2-fache erfolglose Mahnung) nicht ab, oder die Rechnung wird nicht beglichen, sind wir berechtigt das Gerät nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten, ab Abholaufforderung in unseren Bestand zu übernehmen. Wird das Gerät nicht innerhalb vier Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, oder die Rechnung nicht beglichen, behält sich Notebook Werkstatt Fulda vor, für die Aufbewahrung und Lagerkosten von 5 Euro pro Woche zu berechnen. Nach Ablauf von 4 Wochen nach der ersten Abholaufforderung haftet Notebook Werkstatt Fulda für Beschädigungen und Verlust des Gerätes nur im Rahmen von grober Fahrlässigkeit.

§6 Erweitertes Pfandrecht
Notebook Werkstatt Fulda steht wegen Forderungen eines Reparaturauftrags ein vertragliches Pfandrecht zu. Das Gerät bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung im Besitz der Notebook Werkstatt Fulda.

§7 Gewährleistung
Es gelten bei allen Verkäufen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die durch §7 dieser AGB modifiziert werden. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware ein Jahr ab Warenlieferung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware gegenüber Notebook Werkstatt Fulda anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Kaufleute gilt § 377 HGB. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für neue Ersatzteile gilt die jeweils vom Hersteller gewährte Garantie. Bei Unternehmern wird die Gewährleistung bei neuen Ersatzteilen auf 6 Monate begrenzt und bei gebrauchten ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Schäden die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind Schäden die trotz gleicher Fehlersymptome andere Ursachen haben Software- und Datenüberspielungen sowie Datenverlust Verschleißbedingte Schäden (Akku, Laufwerke, Festplatten) Die Gewährleistung für Reparaturen mit dem Einsatz neuer Ersatzteile beträgt 12 Monate. Die Garantiezeit der neuen Ersatzteile gibt der Hersteller vor. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Abnahme, innerhalb einer Woche, schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung einer Dienstleistung ist ausgeschlossen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. 2 Nachbesserungen sind zulässig.

§8 Haftung
Eine Haftung von Notebook Werkstatt Fulda wird nur für Schäden die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist beschränkt. Bei Schadensersatzansprüchen sind wir zur kostenfreien Instandsetzung oder zum Ersatz berechtigt. Ist eine Instandsetzung oder Ersatz mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann Notebook Werkstatt Fulda auch den Zeitwert des Gerätes ersetzen (Wert zum Tag der Beschädigung). Notebook Werkstatt Fulda übernimmt keine Haftung für Datenverluste während einer Reparatur von Hard- oder Software. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es Aufgabe des Kunden ist vor der Reparatur eine Datensicherung vorzunehmen!

§9 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Büro Fulda. Abholungen sind in bar, Lieferungen durch Vorkasse oder PayPal ohne jeden Abzug und zzgl. anfallenden Bearbeitungsgebühren (PayPal) zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Notebook Werkstatt Fulda berechtigt die Auslieferung des Gerätes bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Notebook Werkstatt Fulda

§10 Versandkosten und Gefahrübergang
Die Versandkosten an Notebook Werkstatt Fulda, zur Reparaturkostenerstellung sind vom Kunden zu tragen. Der Rückversand nach einem abgelehnten Kostenvoranschlag sind vom Kunden zu tragen. Der Versand erfolgt ausschließlich über DHL als Postpaket (bis 500 € versichert) und gilt nur für Deutschland ohne Inseln. Eine höhere Versicherungssumme kann auf Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Mehrkosten erfolgen. Der Kunde muss einen höheren Versicherungsschutz für den Rückversand schriftlich per Email, Fax oder postalisch in Auftrag geben. Porto und Versandkosten für Inseln sind vom Kunden zu tragen. Mit dem Versand des Gerätes an den Kunden, spätestens mit Verlassen der Werkstatt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Gerätes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§11 Schlussbestimmungen
     (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Keine Anwendung finden die Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
     (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Fulda, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. (Stand 03.01.2024)